

Die Kosten für die Registrierung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gehören zu den am häufigsten gestellten Fragen von Personen, die eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung in der Türkei gründen möchten. Unternehmer, die sich für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung entscheiden, um ein starkes Unternehmensimage und ein seriöses Start-up aufzubauen, benötigen oft die meisten Informationen für die Entwicklung eines geeigneten Aktionsplans für ihr Unternehmen, einschließlich der Kosten für die Registrierung und die anschließenden monatlichen Betriebskosten.
Nach der offiziellen Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) nimmt die Organisation von Werbe-, Marketing- und Vertriebsprozessen – also die Generierung von Einnahmen – einige Zeit in Anspruch. Die Kenntnis der monatlichen Kosten der Gesellschaft mit beschränkter Haftung während dieser Prozesse hilft bei der Entwicklung eines Geschäftsplans und unterstützt Unternehmensinhaber bei der Ausarbeitung eines soliden Geschäftsplans.
Eine der am häufigsten gestellten Fragen von Unternehmern, die eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in der Türkei gründen möchten, betrifft die Gesamtkosten für die Registrierung und den Registrierungsprozess der Gesellschaft.
Die häufigsten Fragen von Unternehmern lauten: „Wie viel kostete die Gründung einer GmbH in der Türkei im Jahr 2025? Wie hoch sind die Gründungskosten einer GmbH in der Türkei im Jahr 2025? Wie hoch sind die Gesamtkosten für die Gründung einer türkischen GmbH? Wie hoch sind die Gründungskosten einer GmbH im Jahr 2025? Wie hoch sind die Gesamtkosten für die Gründung einer GmbH in der Türkei im Jahr 2025? Buchhaltungskosten einer GmbH in der Türkei? Wie hoch sind die Gründungskosten einer GmbH in der Türkei im Jahr 2025? Wie hoch sind die Gründungskosten einer GmbH in der Türkei im Jahr 2025? Wie hoch sind die Gründungskosten einer GmbH in der Türkei?
Wir haben eine Beispielkostenstudie für ausländische Unternehmer zur Gründung einer GmbH in der Türkei erstellt. Die im Beispiel genannten Kosten sind die Mindestkosten, die einem Unternehmer ohne türkische Staatsbürgerschaft bei der Gründung eines Unternehmens in der Türkei im Jahr 2025 entstehen.
Die wichtigsten Kosten bei der Gründung einer GmbH in der Türkei sind: Notarkosten, Kosten für vereidigte Übersetzer, Gebühren für die Eintragung und Bekanntmachung bei der Handelskammer, Gründungsgebühren und Gebühren für die Eintragung beim Finanzamt. Diese Kosten werden anhand einer Beispieltabelle erläutert.
Beispielstudie zu den Gründungskosten einer GmbH (2025)
Firmenname: Informationen zur Green Electronic Products Trade Limited Company
Gründer/Gesellschafter: Eine (1) Person – Nicht-Türkei-Staatsbürger
Geschäftsführer: Eine (1) Person – Mitgründer
Gesellschaftskapital: 50.000 TL. Das erforderliche Mindestkapital für eine GmbH.
Mitarbeiter: Keine
Branche: Elektronikprodukte
Monatliche Miete für die Arbeitsstätte: 30.000 TL
1. Notargebühren für die Gründung einer GmbH (2025): 232 $
Passübersetzung Türkisch: 62 $
Unterschriftsschreiben des Geschäftsführers: 96 $
CPA-Buchhaltungsanwalt: 88 $
Hinweis: Der Firmengründer muss zur Handelskammer kommen und die Gründungsdokumente unterzeichnen. Sollte der Gründer nicht zur Unterschrift erscheinen, fallen zusätzliche Notargebühren in Höhe von ca. 88 $ für die Vollmacht zur Firmengründung an.
2. Handelskammer-Registrierungsgebühren für eine GmbH (2025): 205 $
Um eine GmbH in der Türkei zu gründen, muss sie bei der Handelskammer registriert werden. Die Registrierungsgebühren bei der Handelskammer beginnen bei ca. 212 $.
Hinweis: Die Registrierungsgebühren bei der Handelskammer richten sich nach Kriterien wie der Anzahl der Gesellschafter, der Höhe des Kapitals und der Anzahl der Tätigkeitsbereiche.
3. Firmengründung und Gebühr für beeidigte Übersetzer: 235 $
4. Gebühren für die Registrierung beim Finanzamt: ca. 10 $ (Stempelsteuer für Mietvertrag und Buchhaltungsvereinbarung)
Hinweis 1: Die Gesamtkosten im Beispiel entsprechen den Mindestkosten für die Gründung einer GmbH in der Türkei im Jahr 2025. Darüber hinaus können für Ihr Unternehmen Kosten wie kommunale Lizenzgebühren, Genehmigungen des Ministeriums und geschäftsfeldbezogene Lizenzgebühren anfallen.
Hinweis 2: Wenn Ihre GmbH in Einkaufszentren und im Einzelhandel tätig ist, addieren Sie bitte durchschnittliche Kosten von 145 $ für Kassen- und POS-Geräte. (Einige Banken bieten Kassen- und POS-Geräte je nach Vereinbarung kostenlos an.)
Hinweis 3: Die Beispielkostenstudie und die Kostenpositionen beziehen sich auf einen nicht türkischen (ausländischen) Gesellschafter.
Hinweis 4: Bei der Gründung einer GmbH entfällt die Verpflichtung zur Eröffnung eines Bankkontos und zur Sperrung eines Teilkapitals. Daher müssen Sie bei der Gründung einer GmbH in der Türkei kein Bankkonto eröffnen und das Kapital nicht sperren lassen.
Hinweis 5: Die Beispielkostenstudie dient zu Informationszwecken und wurde für die Gründung einer GmbH in Istanbul im Jahr 2025 erstellt. In anderen Regionen können die Kosten leicht abweichen. Fordern Sie ein Kostenangebot entsprechend Ihrer Stadt und den Merkmalen Ihres Unternehmens an.
Häufig gestellte Fragen zur Gründung einer GmbH in der Türkei
1. Können Ausländer in der Türkei eine GmbH gründen?
Ja. Bürger aller Länder können in der Türkei eine GmbH gründen. Die Türkei fördert ausländische Unternehmer. Gesetze haben den Gründungsprozess für Ausländer vereinfacht.
Ausländische Unternehmer, die in der Türkei ein Unternehmen gründen, unterliegen den gleichen Rechten und Pflichten wie türkische Staatsbürger. Wenn Sie mit Ihrem Reisepass in unser Büro kommen, werden alle Transaktionen von uns abgewickelt.
2. Welche Dokumente benötigen Ausländer für die Gründung eines Unternehmens in der Türkei?
Ein gültiger Reisepass reicht aus, um eine GmbH in der Türkei zu gründen. Wir bereiten alle weiteren erforderlichen Dokumente vor. Der Gründungsprozess dauert drei bis vier Werktage.
3. Wie hoch sind die Gesamtkosten für die Gründung einer GmbH in der Türkei?
Die Gesamtkosten für die Gründung eines Unternehmens in der Türkei beginnen bei 682 US-Dollar. Dies sind die Gesamtkosten. Alle Kosten für die Firmengründung sind im Preis enthalten. Die Gesamtkosten werden anhand von Kriterien wie Anzahl der Gesellschafter, Kapitalhöhe und der zu übersetzenden Sprache ermittelt.
4. Ist für die Gründung einer GmbH in der Türkei ein Firmensitz erforderlich?
Für die Firmengründung in der Türkei ist eine Firmenadresse erforderlich. Wenn Sie keinen Firmensitz benötigen, können Sie eine virtuelle Geschäftsadresse nutzen. Die Firmengründung an einer virtuellen Geschäftsadresse ist in der Türkei legal. Sie ist eine sehr kostengünstige Option für alle, die keinen Firmensitz benötigen.
5. Wie viel kostet die Gründung einer GmbH mit virtueller Geschäftsadresse in der Türkei?
Die Gebühren für ein virtuelles Büro variieren je nach gewünschter Ausstattung und Bedarf. Die Gründung einer GmbH mit virtueller Geschäftsadresse beginnt bei 750 US-Dollar.
Wenn Sie für die Gründung Ihres Unternehmens in der Türkei keinen eigenen Arbeitsplatz benötigen, können Sie Ihr Unternehmen mit Ihrem Reisepass und der Anmietung des virtuellen Büros für insgesamt ca. 750 US-Dollar gründen.
6. Wie viel Kapital wird für die Gründung einer GmbH in der Türkei benötigt?
Für die Gründung einer GmbH in der Türkei beträgt das Stammkapital mindestens 50.000 TL. Die Höhe des Stammkapitals sollte im Gesellschaftsvertrag festgehalten werden.
Für die offizielle Gründung einer Gesellschaft ist keine Einzahlung auf ein Bankkonto erforderlich. Das Stammkapital wird lediglich in der Satzung der Gesellschaft festgelegt.
Nach der Gründung können Sie innerhalb von zwei Jahren ein Bankkonto eröffnen. Sie können das Firmenkapital auf das Bankkonto der Gesellschaft einzahlen.
7. Wie viele Tage dauert die Gründung einer GmbH in der Türkei?
Die Gründung einer GmbH in der Türkei dauert durchschnittlich drei bis vier Werktage. Dies ist die ungefähre Zeit. Sofern keine besonderen Umstände vorliegen, ist die Gründung einer GmbH in der Regel innerhalb von drei Werktagen abgeschlossen. Am vierten Tag ist die Gesellschaft geschäftsfähig.
8. Kann ich ein Bankkonto eröffnen, wenn ich eine GmbH in der Türkei gründe?
Eine in der Türkei zu gründende GmbH ist eine vom Eigentümer getrennte juristische Person. Als juristische Person kann eine GmbH jederzeit ein Bankkonto eröffnen und Bankgeschäfte tätigen. Es gibt keine gesetzlichen Beschränkungen für die Eröffnung eines Bankkontos.
Banken sind jedoch unterschiedliche Institutionen. Jede Bank hat unterschiedliche Regeln und Bedingungen. Einige Banken können aufgrund ihrer internen Gepflogenheiten Beschränkungen für Bankgeschäfte von Unternehmen mit ausländischen Partnern auferlegen. Und Mitarbeiter mancher Banken zögern möglicherweise, aufgrund von Kommunikationsproblemen Bankkonten für Personen zu eröffnen, die kein Türkisch sprechen.
Unsere Empfehlungen für die Eröffnung eines Bankkontos für ein in der Türkei zu gründendes Unternehmen lauten wie folgt:
- Wenden Sie sich an Bankfilialen in der Nähe Ihres Unternehmensstandorts.
- Wählen Sie Filialen, die nicht überfüllt sind.
- Manche Banken haben Mitarbeiter, die nicht Türkisch sprechen. Ihre Transaktionen lassen sich in einer Bankfiliale mit einem Mitarbeiter, der Ihre Sprache spricht, einfacher abwickeln.
- Erklären Sie dem Bankmitarbeiter Ihr Vorhaben ausführlich.
- Halten Sie das Firmenkapital nach Möglichkeit in bar bereit. Teilen Sie dem Bankmitarbeiter mit, dass Sie Firmenkapital auf das Firmenkonto einzahlen möchten. Bargeld bei sich zu haben, wirkt sich positiv auf die Bankmitarbeiter aus.
Wir unterstützen unsere Kunden auf Wunsch bei der Eröffnung eines Bankkontos. Wir helfen bei der Suche nach geeigneten Banken und erleichtern die effektive Kommunikation mit der Bank.
9- Kann eine einzelne ausländische Person in der Türkei eine GmbH gründen?
Ja. Eine GmbH kann in der Türkei von einer einzelnen ausländischen Person gegründet werden. Es ist nicht erforderlich, einen Partner oder einen türkischen Staatsbürger als Partner zu haben. Ausländer können in der Türkei eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen. Sie können deren gesetzlicher Vertreter sein.
10. Können Ausländer gesetzlicher Vertreter/Geschäftsführer einer in der Türkei gegründeten Gesellschaft sein?
Ja. Ausländische Unternehmer können gesetzlicher Vertreter der gegründeten Gesellschaft sein. Sie können die von ihnen gegründete Gesellschaft allein leiten und mit dieser Gesellschaft Geschäfte tätigen. Es gibt hierfür keine Einschränkungen.
11. Ist für die Gründung einer GmbH in der Türkei eine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis erforderlich?
Eine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis ist für die Gründung einer GmbH in der Türkei nicht zwingend erforderlich. Eine GmbH ist eine eigenständige juristische Person. Diese in der Türkei registrierte juristische Person (Unternehmen) kann gewerbliche Tätigkeiten ausüben. Mit anderen Worten: Für die Gründung einer GmbH in der Türkei genügt ein Reisepass.
Wenn Sie jedoch in der Türkei wohnen möchten, ist eine Aufenthaltserlaubnis von Vorteil. Wir unterstützen unsere Mandanten auch bei der Beantragung von Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen, falls diese erforderlich sind.
12. Bekommt eine Person, die eine GmbH in der Türkei gründet, eine Arbeitserlaubnis?
Ja. Nach der Gründung einer GmbH in der Türkei kann der Firmeninhaber auf Wunsch eine Arbeitserlaubnis beantragen.
Es gibt zwei Möglichkeiten, eine Arbeitserlaubnis zu beantragen:
Option 1:
Die Aufenthaltserlaubnis muss mindestens sechs Monate gültig sein.
Das eingezahlte Kapital des Unternehmens muss mindestens 500.000 TL betragen.
In den Jahren nach dem ersten Jahr müssen mindestens fünf türkische Arbeitnehmer beschäftigt sein.
Option 2:
Eine Aufenthaltserlaubnis muss mindestens sechs Monate gültig sein.
Das eingezahlte Kapital des Unternehmens muss mindestens 100.000 USD betragen.
Die Beschäftigung türkischer Arbeitnehmer ist nicht verpflichtend.
13 – Ist die Gründung einer GmbH in der Türkei für Ausländer einfach?
Die Gründung eines Unternehmens in der Türkei ist für Ausländer gesetzlich einfacher. Ausländer können mit ihrem Reisepass ein Unternehmen gründen und Geschäfte tätigen. Das Wichtigste für die Gründung eines Unternehmens in der Türkei ist die Unterstützung eines erfahrenen Teams mit Erfahrung in der Unternehmensgründung für Ausländer.
Wir haben bisher über tausend Unternehmen in der Türkei für Ausländer gegründet. Wir bieten Ausländern alle Dienstleistungen, die sie für ihre Geschäftstätigkeit in der Türkei benötigen, darunter Firmengründung, Anmietung eines virtuellen Büros, Eröffnung eines Bankkontos, Buchhaltungsberatung, Sekretariatsdienste sowie die Beantragung von Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen – alles zu günstigen Preisen.
Zunächst erstellen wir KOSTENLOS eine auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Kostentabelle. Bei Fragen und für Unterstützung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
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